Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: WEG) ist ein rechtlicher Begriff, der die Gesamtheit an Wohnungseigentümern innerhalb einer Wohnanlage beschreibt. Wer eine Wohnung erwirbt, ist automatisch Mitglied innerhalb dieser Gemeinschaft.
Um die laufenden Kosten zur Bewirtschaftung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums zu decken, zahlen Wohnungseigentümer monatlich ein sogenanntes Hausgeld.
Warum gibt es eine Wohneigentümergemeinschaft?
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, kauft neben der eigentlichen Wohnung – dem sogenannte Sonder- oder Teileigentum – auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Das Gemeinschaftseigentum ist allen zugänglich und kann von allen genutzt werden. Das beinhaltet zum Beispiel das Treppenhaus oder den Garten. Auch die Fassade und das Dach gehören typischerweise hierzu. Welcher Gebäudeanteil jeweils zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum gehört, wird in der Teilungserklärung geregelt.
Da sich um das Gemeinschaftseigentum gekümmert werden muss und alle Wohnungseigentümer ein Mitspracherecht haben, werden diesbezügliche Belange innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft geregelt. Hierzu werden regelmäßig Eigentümerversammlungen abgehalten, die durch einen Hausverwalter organisiert werden.
Wie ist die Eigentümergemeinschaft organisiert?
Ein von der Wohneigentumsgemeinschaft beauftragter Hausverwalter übernimmt als zentrale Anlaufstelle die Organisation und Verwaltung sämtlicher gemeinschaftlicher Belange. Der Hausverwalter agiert als Bindeglied zwischen den Eigentümern und sorgt für einen geordneten Ablauf des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Typische Aufgaben des Verwalters bestehen darin, die Instandhaltung und Pflege der gemeinschaftlichen Flächen zu organisieren und die Eigentümerversammlungen durchzuführen.
Mindestens einmal im Jahr muss eine Eigentümerversammlung abgehalten werden, zu der sich alle Eigentümer und der Hausverwalter treffen. Die Versammlung dient dazu, wichtige Angelegenheiten zum Gemeinschaftseigentum zu besprechen und diesbezügliche Entscheidungen zu treffen. Hierbei werden Themen wie die Wahl des Verwalters, die Genehmigung des Wirtschaftsplans, Bauvorhaben oder andere gemeinschaftliche Belange diskutiert. Jeder Wohnungseigentümer hat in der Versammlung ein Stimmrecht, das in der Regel seinem Miteigentumsanteil entspricht.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann zudem aus ihren Reihen einen Verwaltungsbeirat bestimmen. Dieser hat die Funktion, als Vermittler zwischen dem Verwalter und den Eigentümern zu agieren. Zusätzlich obliegt es dem Verwaltungsbeirat, Finanzangelegenheiten zu überwachen, beispielsweise durch die Kontrolle der Jahresabrechnungen.
Warum zahlt man als Miteigentümer Hausgeld?
Zur Finanzierung gemeinschaftlicher Aufgaben wird von jedem Eigentümer ein monatliches Hausgeld gezahlt. Dieses dient dazu, Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen zu bilden und laufende Kosten wie Verwaltungsaufgaben, Versicherungen und Reinigung zu decken. Eine transparente Abrechnung und regelmäßige Eigentümerversammlungen sind üblich, um die finanziellen Angelegenheiten gemeinschaftlich zu besprechen.
Wo ist die Wohneigentümergemeinschaft gesetzlich geregelt?
Die rechtliche Regelung der Eigentümergemeinschaft und ihrer Verwaltung ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert. Dieses Gesetz definiert nicht nur die Eigentümergemeinschaft und ihre Rechte, sondern legt auch fest, wie sie durch eine Hausverwaltung zu administrieren ist.
Hinweis: Sowohl Wohnungseigentumsgesetz als auch Wohnungseigentumsgemeinschaft werden umgangssprachlich mit WEG abgekürzt.
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